Im Zuge der kantonalen Kodifikationsbestrebungen im 19. Jhd. ging auch die rechtshistorische Forschung in der Schweiz daran, die althergebrachten lokalen Rechtsquellen zu erfassen. Noch heute fokussiert die Forschung stark auf das materielle Recht, was mit der besonderen Bedeutung des Legalitätsprinzips in einer stark direktdemokratisch geprägten Rechtsordnung zusammenhängt. Schwerpunkte der Forschung bilden die Geschichte der Kodifikationen sowie die Strafrechtsgeschichte, zuletzt auch die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Institutionengeschichte. Übersichtswerke fehlen fast vollständig; im Bereich der Justizgeschichte sowie der Geschichte der aussergerichtlichen Konfliktlösung befasst sich die Forschung vor allem mit Einzelfragen sowie der Untersuchung von einzelnen kantonalen Rechtsordnungen, was der äußerst späten und - im Bereich der Gerichtsorganisation und des Verwaltungsrechts - auch bis heute nur unvollständigen Rechtsvereinheitlichung in der Schweiz geschuldet ist.